Anpassungen im Erbrecht

Das geltende Schweizer Erbrecht ist vor rund 100 Jahren in Kraft getreten und ist nicht mehr zeitgemäss. Das Ziel der Erbrechtsreform ist es, den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung tragen zu können. Welche Gesetzesänderungen sieht der Bund vor?

  • Der Pflichtteil der Kinder wird auf 50% reduziert – heute: 75%.
  • Der Pflichtteil der Eltern wird gestrichen.
  • Der Pflichtteil des Ehepartners oder des eingetragenen Partners wird bei 50% des gesetzlichen Erbanspruchs belassen.
  • Fazit: Mehr Freiheiten für den Erblasser wodurch unverheiratete Partner oder Kinder des Partners stärker berücksichtigt werden können.